
Regeln im Verein
Regeln im Kleingarten
Nur durch die Einhaltung der Regelungen kann die Anlage geschützt werden.



Kleingartenverein und Bezirksverband
Was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Der Bezirksverband ist unser Verpächter. Nahezu alle Kleingartenanlagen in Karlsruhe wurden von ihm gepachtet und er verpachtet sie an die einzelnen Vereine weiter

Informationen
Der Kleingartenverein schließt mit dem Kleingärtner einen sogenannten Unterpachtvertrag. In diesem Unterpachtvertrag verpflichtet sich der Kleingärtner die Regelungen einzuhalten.

Die Regeln und Bestimmungen, an die wir uns zu halten haben, beruhen allesamt auf dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Stadtkreises Karlsruhe, die von der Stadt mit dem Verband ausgearbeitet und immer wieder an die Entwicklungen der Gesellschaft angepasst wird.
Unser Handeln ist also immer bestimmt durch die Regeln, die uns auferlegt wurden und deren Einhaltung durchaus Sinn macht. Der Vorstand muss dem Bezirksverband Rechenschaft ablegen, warum die Vorschriften nicht eingehalten wurden und dies kann sogar zur Kündigung des gesamten Vereins führen, was in Karlsruhe schon vorgekommen ist. Natürlich stehen der Vereinsvorstand und die Wegewarte für fragen offen. Gerne können sie bei Fragen, uns auch jederzeit eine E-Mail senden oder zu den Sprechstunden des Vorstands kommen. Welche jeden 2. Donnerstag im Monat im Vereinsheim stattfinden.
Nicht nur die Vereine erhalten Unterstützung durch den Verband, sondern auch jedes einzelne Verbandsmitglied, das ihr ja mit der Übernahme eines Gartens automatisch werdet.
Das volle Spektrum der Unterstützung könnt ihr auf der Webseite des Bezirksverbandes nachlesen, oder in speziellen Fällen auch bei uns erfragen.
Sämtliche Wertermittlungen unserer Gärten werden durch die Wertermittler des Bezirksverbandes durchgeführt. Dadurch haben wir als Unterpächter keine Möglichkeit Einfluss auf die darauffolgenden Bewertungen zu nehmen.
Wir hoffen, mit dieser Zusammenfassung einen kleinen Einblick in die Strukturen des Kleingartenwesens eröffnet zu haben.