Wissenswertes

Trampoline und Pools

Trampoline und Pools

Trampoline und Pools dürfen nicht mehr im Garten stehen.

 

Ja ganz schnell ist schon Oktober! Jedes Jahr kommt er so plötzlich. Jetzt ist es wieder soweit, die Pools und Trampoline müssen abgebaut werden. So steht es in der Gartenordnung  wer nachlesen möchte §7 Abs. 17 

"Mobile Planschbecken/Pools mit einer Gesamtgröße von nicht mehr als 3,50 m Durchmesser oder 10 m² Grundfläche und einer Seitenhöhe von maximal 1,00 m können in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden. Von Oktober bis April sind die Planschbecken/Pools zu entfernen. "

Und über das Aufstellen der Trampoline steht in §7 Abs. 25: "Trampoline sind mit einem Außendurchmesser von bis zu 3,00 m gestattet. Sie dürfen nur in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden und sind von Oktober bis April zu entfernen."

 

So, jetzt heiß es alles abbauen und auf den nächsten Frühling freuen, denn ab April dürfen sie wieder aufgebaut werden. 

 

 

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